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   BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89   

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BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89 (https://dejure.org/1990,3598)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1990 - 9 C 42.89 (https://dejure.org/1990,3598)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1990 - 9 C 42.89 (https://dejure.org/1990,3598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherheit vor Verfolgung äthiopischer Flüchtlinge im Sudan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung - Sicheres Drittland - Wille zur Weiterwanderung - Materielle Beweislast

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Der politisch Verfolgte trägt die materielle Beweislast dafür, daß er "im Zustand der Flucht" in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (wie BVerwGE 79, 347).«.

    Das angefochtene Urteil steht mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG , dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 3 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 47, 150, vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347), nicht im Einklang.

    Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen die Kläger den tatrichterlichen Feststellungen nach im Sudan gelebt hatten, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß ihnen auch eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.), gewährleistet war.

    Zwar trifft es zu, daß der klagende Asylbewerber die materielle Beweislast dafür trägt, daß er als Flüchtender, d.h. im Zustand der Flucht, die Bundesrepublik Deutschland erreicht hat (Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 356, vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).

    Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 351).

    Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.

    Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.

    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.

    Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß die Klägerin zu 1 den auf der Flugreise benutzten Paß Landsleuten, die sie, wie sie zuerst angegeben hat, in Mailand getroffen haben will, "gegeben" (Bl. 8 der Akte des Bundesamtes) hat bzw. von dem Mann, in dessen Begleitung sie nach Mailand geflogen sein will, behalten (Bl. 13 der Akte des Bundesamtes) bzw. dem Begleiter auf der Fahrt Paris- Karlsruhe ausgehändigt (Klagebegründung vom 30. Dezember 1985) worden ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Das angefochtene Urteil steht mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG , dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 3 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 47, 150, vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347), nicht im Einklang.

    Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen die Kläger den tatrichterlichen Feststellungen nach im Sudan gelebt hatten, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß ihnen auch eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.), gewährleistet war.

    Dieser Zustand ändert sich nicht dadurch, daß der Verfolgte einen anderen Staat, der ihm Sicherheit hätte bieten können, lediglich als Fluchtweg benutzt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. S. 344).

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Ist eine Lebensgrundlage in diesem Sinne gegeben, kommt es auf die Umstände, die sie bewirkt haben, nicht an (Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10).

    Hierzu gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 44.89

    Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung in Drittland - Weiterwanderung -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Zwar trifft es zu, daß der klagende Asylbewerber die materielle Beweislast dafür trägt, daß er als Flüchtender, d.h. im Zustand der Flucht, die Bundesrepublik Deutschland erreicht hat (Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 356, vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).

    Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß die Klägerin zu 1 den auf der Flugreise benutzten Paß Landsleuten, die sie, wie sie zuerst angegeben hat, in Mailand getroffen haben will, "gegeben" (Bl. 8 der Akte des Bundesamtes) hat bzw. von dem Mann, in dessen Begleitung sie nach Mailand geflogen sein will, behalten (Bl. 13 der Akte des Bundesamtes) bzw. dem Begleiter auf der Fahrt Paris- Karlsruhe ausgehändigt (Klagebegründung vom 30. Dezember 1985) worden ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Hierzu gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59

    Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Jede andere Betrachtungsweise wäre auch lebensfremd und würde an die Flucht die Maßstäbe einer normalen Reise anlegen, was nicht angängig ist (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 148.59 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 7).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Das angefochtene Urteil steht mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG , dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 3 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 47, 150, vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347), nicht im Einklang.
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Von einer Darlegung der hierfür maßgebenden Gründe sieht der Senat gemäß § 565 a ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO (vgl. Beschluß vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 93) und wegen des Erfolges, den die Revision aus materiellrechtlichen Gründen haben muß, ab.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Kann der Flüchtling bei der anzulegenden generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72; vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber.A 1988, 138) einen solchen Tätigkeitsbereich finden, liegt die Hilfestellung darin, daß der Drittstaat den Aufbau einer Lebensgrundlage nicht behindert.
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
    Kann der Flüchtling bei der anzulegenden generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72; vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber.A 1988, 138) einen solchen Tätigkeitsbereich finden, liegt die Hilfestellung darin, daß der Drittstaat den Aufbau einer Lebensgrundlage nicht behindert.
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1988 - A 13 S 315/86

    Asylrecht Äthiopien - Verfolgungssicherheit im Sudan

  • BVerfG, 14.02.1989 - 2 BvR 1737/88
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